Neuanmeldung Stand-alone-ePaper

Hier finden Sie alle Informationen zur Anmeldung des IVW-Audits für rein digitale Publikationen

Neuanmeldung Stand-alone-ePaper

Auflagenaudit Ihrer digitalen Publikationen

Sie möchten die Auflagen Ihrer Publikation als reine digitale Ausgabe bei der IVW auditieren lassen?

Mit unserer Mediengattung Stand‑alone‑ePaper ist eine Anmeldung zum Adit möglich, auch ohne dass das ePaper inhaltlich zu einem bereits IVW‑zertifizierten Printtitel gehört. Die einzigen Vorgaben, die erfüllt sein müssen, sind:

Ihre digitale Publikation

  • enthält redaktionelle Inhalte und
  • hat feste Erscheinungstermine.

Füllen Sie dazu einfach das Antrags‑PDF digital aus und übermitteln Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen über das untenstehende Anmeldeformular, um den Aufnahmeprozess zu starten.

Alle wichtigen Informationen finden Sie in der Download‑Box auf der rechten Seite

Foto von pexels, von cottonbro studio, April 2020

Übermitteln Sie hier Ihre Daten zur Prüfung Ihrer Aufnahme

Angaben für Ihre Anmeldung

Bitte füllen Sie das Formular aus und laden Sie alle erforderlichen Unterlagen hoch, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können.

    Häufige Fragen

    Alles, was Sie müssen.

    Hier beantworten wir Ihre Fragen zum ePublishing-Bereich Stand-alone-ePaper.

    Was ist ein Stand-alone-ePaper im Sinne der IVW?

    Ein Stand-alone-ePaper im Sinne der IVW ist eine in sich abgeschlossene digitale Publikation mit festgelegten Erscheinungsterminen und redaktionellen Inhalten, die der Ausrichtung einer Medienmarke entsprechen.

    Muss es für das Stand-alone-ePaper ein Printpendant oder ein Print-Referenzobjekt geben?

    Nein, um ein Stand-alone-ePaper der IVW-Kontrolle zu unterstellen, muss kein Printpendant oder ein Print-Referenzobjekt vorhanden sein, es kann als eigenständige digitale Publikation angemeldet werden.

    Gibt es eine Mindesterscheinungsweise für das Stand-alone-ePaper?

    Nein, aber es muss "regelmäßig" in einem Erscheinungskalender definiert erscheinen.

    Können im Stand-alone-ePaper Bewegtbilder, Audiofiles, interaktive Links und/oder Videos platziert sein?

    Ja, es gibt keine keinerlei Beschränkungen im Hinblick auf Form, Layout und technischer Funktionen.

    Müssen im Stand-alone-ePaper Werbeanzeigen enthalten sein?

    Ja, ein Stand-alone-ePaper muss als eigenständiger Werbeträger belegbar sein, dies muss über entsprechende Mediadaten nachgewiesen werden.

    Wie werden die Stand-alone-ePaper in der Auflagenmeldung ausgewiesen?

    Die Ausweisung erfolgt je nach Zuordnung des Anbieters in einer der IVW-zertifizierten Printmediengattungen (Zeitung, Wochenzeitung, Publikums-, Fach- oder Kundenzeitschrift oder Supplements) im Rahmen der IVW-Gesamtzahl (Publishing Digital | Print) als separate Auflage. Dargestellt wird die verbreitete und verkaufte Auflage, unterteilt nach Abonnements, Einzelverkauf, Bordexemplare, Sonstiger Verkauf und Freistücke.

    Wie kann die Auflage des Stand-alone-ePapers mit einem bereits IVW-geprüften Presseerzeugnis verknüpft werden (zzgl.-Ausweis)?

    Auf formlosen Antrag können die gemeldeten Quartalsauflagen zusätzlich mit den IVW-Auflagenzahlen zugehöriger Presseerzeugnisse einer Medienmarke verknüpft werden. Nach abgeschlossener Initialprüfung erfolgt die Ausweisung in der IVW-Datenbank zu den Quartalsauflagen sowie im Rahmen der IVW-Gesamtzahl (Publishing Digital | Print) als zzgl.-Ausweis beim verknüpften Presseerzeugnis.

    Welche Preisbemessungsgrenze gilt für die Rubrizierung des Stand-alone-ePapers?

    Die Rubrizierung erfolgt anhand des regulären Bezugspreises für das Stand-alone-ePaper. Dieser muss eindeutig festgelegt und in einer Bezugspreisliste oder im Impressum öffentlich zugänglich sein. Nur Exemplare die zum vollen/regulären Preis im Abonnement oder Einzelverkauf abgegeben werden, können in diesen beiden Rubriken gemeldet werden. Liegt der Preis unterhalb, aber bei mindestens 10% des regulären öffentlichen Bezugspreises, können diese Exemplare in der Auflagenkategorie „Sonstiger Verkauf“ gemeldet werden. Unterhalb der 10%-Grenze können die Exemplare als Freistücke gemeldet melden. Es gelten für das Stand-alone-ePaper die üblichen Bedingungen wie für das identische ePaper.

    Wenn neben dem Stand-alone-ePaper auch weitere identische ePaper oder Stand-alone-ePaper als kostenlose Beigabe abgegeben werden, wo werden diese dann ausgewiesen?

    Zusätzliche kostenlose Stand-alone-ePaper können, genau wie zusätzliche kostenlose identische ePaper, nur mit aktiver Willenserklärung des Beziehers in der Quartals-Auflage als Freistücke berücksichtigt werden.

    Muss ich für das Stand-alone-ePaper einen eigenen Aufnahmeantrag stellen, obwohl ich schon ein identisches ePaper bei der IVW angemeldet habe?

    Ja, das Anmeldeformular sowie alle relevanten Unterlagen finden Sie hier.

    Kann ich mein klassisches ePaper im Vorgriff auf eine Einstellung meiner Print-Ausgabe bereits jetzt als Stand-alone-ePaper an- oder ummelden?

    Ja, das ist jederzeit möglich.

    Gibt es für das Stand-alone-ePaper eine gesonderte Beitragsordnung sowie Richtlinien und Durchführungsbestimmungen?

    Ja, diese sind auf der IVW-Homepage in der Download-Box zu zu finden.

    ANSPRECHPARTNER

    für Neuanmeldungen von Stand-alone-ePapern

    Haben Sie Fragen zum Anmeldeverfahren? Kontaktieren Sie uns gerne.

    Ansprechpartner ePublishing

    Jörg Bungartz